Bettensteuer:
Seit dem 01.07.2016 erhebt die Regionalregierung der Balearen für Übernachtungen in touristischen Beherbergungsbetrieben eine Steuer für nachhaltigen Tourismus. Diese Steuer richtet sich nach Art/Kategorie der Unterkunft und ist vom Gast vor Ort zu entrichten.
Weitere Informationen über die Höhe der Steuer für nachhaltigen Tourismus und die daraus finanzierten Projekte und Verwendungszwecke finden Sie unter: http://www.caib.es/sites/impostturisme/de/steuer/
Gesetzesdekret 1/2020 vom 17. Januar gegen übermäßigen Tourismus zur Verbesserung der Qualität in touristischen Gebieten:
Am 17.01.2020 hat die Regionalregierung der Balearen ein Gesetz gegen den übermäßigen Tourismus zur Verbesserung der Qualität in touristischen Gebieten verabschiedet mit dem Ziel, übermäßigen Alkoholkonsum einzudämmen.
Das Gesetz gilt in folgenden touristischen Zonen:
- Teile der Gemeinde Calvià (Mallorca)
- Teile der Gemeinde Palma (Mallorca)
- Teile der Gemeinde Llucmajor (Mallorca)
- Teile der Gemeinde Sant Antoni de Portmany (Ibiza)
Im Rahmen der all inclusive-Verpflegung dürfen in diesen Zonen nur noch zu den Mahlzeiten (Mittag- und Abendessen) jeweils maximal 3 alkoholische Getränke serviert werden. Selbstbedienung ist beim Ausschank von alkoholischen Getränke nicht mehr zulässig. Weitere alkoholische Getränke im Restaurant oder an der Hotelbar sind gegen Gebühr.
Außerhalb der Hotels verboten sind zudem unter anderem alle Arten von Happy Hours, 2 für 1 Angebote, Freigetränke, etc., Werbung, Organisation und Durchführung von so genannten Kneipentouren sowie der öffentliche Verkauf von alkoholischen Getränken zwischen 21:30 Uhr und 8:00 Uhr am Folgetag.
Weitere Informationen (in spanischer Sprache) und Übersichtskarten der betroffenen Zonen finden sie hier.